Im Medizinbereich sind medizinische Netzteile erforderlich, die bestimmte Normen bzw. Kriterien erfüllen müssen. Sie tragen daher in Europa die bekannte Medizin-Norm EN 60601-1 und in den USA die Bezeichnung UL 60601. Diese Normen legen genaue Grenzwerte für diese elektrischen Baugruppen fest. Die medizinischen Geräte, welche die Netzteile zur Stromversorgung benötigen, sind auf eine zuverlässige Arbeitsweise, einen optimalen Wirkungsgrad und alle Sicherheitsstandards für Benutzer und Patienten angewiesen. Diese internationalen Richtlinien und Gesetze müssen auch von den Herstellern medizinischer Netzteile erfüllt werden, damit die vernetzten Medizingeräte überhaupt zugelassen werden können.
Die medizinischen Netzteile werden in der Regel mit einer Ein- und Ausgangsisolation von 4000 V AC ausgestattet. Der Grenzwert für die Leckströme beträgt beim Eingangs-Erdkriechstrom 500 Nanoampere und beim Ableitstrom 10 Nanoampere.
In der Komponenten Spezifikation zu den medizinischen Netzteilen bedingen eigene Stromversorgungen nicht zwangsläufig diese als eigenständiges Medizinprodukt. Der Endentwickler (OEM) des Medizingerätes entscheidet, ob das Netzteil zusammen mit dem Gesamtsystem als Medizingerät geprüft wird oder die einzelnen Komponenten für sich betrachten werden. In der Konformitätserklärung zur Typenbeschreibung wird dies durch eine spezielle Prüfung (EU Typenbeschreibung) freigegeben. Hierfür besteht eine eigene Richtlinie (Medizinische Richtlinie 93/42/EEC), nach welcher sich die Hersteller richten müssen.
Die Zulassungskosten für Endgeräte sind sehr hoch, weshalb auf möglichst lange Produktzyklen geachtet wird und auf ein qualitativ hochwertiges Produkt mit einer langen Betriebsdauer. Einige dieser Kriterien sind z.B. eine Auslegung auf eine hohe Temperaturbeständigkeit der Kondensatoren, Leistungsreserven der einzelnen Bauteile und eine lange Haltbarkeit der Isolation.